Datenschutzbestimmungen gemäß DSGVO

Anwendungsbereich
Diese Regelungen betreffen die Verarbeitung personenbezogener Daten von Personen in Deutschland. Sie gelten sowohl für die Bereitstellung von Waren oder Dienstleistungen als auch für die Beobachtung des Nutzerverhaltens, unabhängig davon, ob die Datenverarbeitung innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union erfolgt.
Erfasst werden sowohl elektronische Daten als auch strukturierte Aufzeichnungen in Papierform.
Verarbeitungen zu ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken fallen nicht unter diese Bestimmungen.

Grundsätze der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung folgender Anforderungen:
Rechtmäßigkeit, Fairness und Transparenz gegenüber den betroffenen Personen
Zweckbindung auf klar definierte Verarbeitungsziele
Beschränkung auf das notwendige Maß sowie Sicherstellung der Richtigkeit der Daten
Speicherung nur für einen begrenzten Zeitraum
Gewährleistung von Integrität und Vertraulichkeit zum Schutz vor unbefugtem Zugriff oder Offenlegung

Rechte der betroffenen Personen
Betroffene Personen können folgende Ansprüche geltend machen:
Recht auf Information, Einsicht und Berichtigung gespeicherter Daten
Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Recht auf Vergessenwerden)
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung sowie Widerspruch gegen bestimmte Verarbeitungen
Recht auf Datenübertragbarkeit
Widerruf einer zuvor erteilten Einwilligung
Für Personen unter 15 Jahren ist die Zustimmung der Eltern oder gesetzlichen Vertreter erforderlich.

Pflichten von Auftragsverarbeitern
Drittanbieter, einschließlich Dienstleister in den Bereichen Logistik, Kundenservice oder Hosting, sind verpflichtet:
Datenverarbeitung ausschließlich auf Grundlage dokumentierter Weisungen durchzuführen
Geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen
Bei der Wahrnehmung von Betroffenenrechten unterstützend mitzuwirken
Verletzungen des Datenschutzes unverzüglich zu melden
Dokumentationen über Verarbeitungstätigkeiten zu führen
Gegebenenfalls eine verantwortliche Person für Datenschutz zu benennen und Meldungen an die zuständige deutsche Aufsichtsbehörde (BfDI) vorzunehmen.

Datenübermittlung in Drittstaaten
Bei Übertragungen personenbezogener Daten in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ist ein angemessenes Schutzniveau sicherzustellen. Dies kann erfolgen durch:
Angemessenheitsbeschlüsse der Europäischen Kommission
Abschluss von Standardvertragsklauseln (SCC)
Zusätzliche Maßnahmen wie Verschlüsselung und Zugriffsbeschränkungen

Aufsicht und Sanktionen
Die zuständige deutsche Datenschutzbehörde (BfDI) ist berechtigt, Kontrollen durchzuführen sowie nicht konforme Datenverarbeitungen auszusetzen oder zu untersagen.
Bei Verstößen können Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden, wobei der jeweils höhere Betrag maßgeblich ist.

Datenschutzverpflichtung
Die Datenverarbeitung erfolgt mit dem Ziel, die Kontrolle der betroffenen Personen über ihre Informationen zu gewährleisten.
Es werden transparente und nachvollziehbare Verfahren angewendet.
Durch geeignete Maßnahmen werden Risiken für die Privatsphäre reduziert und der Schutz personenbezogener Daten sichergestellt.

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